Gottesdienste ab dem 2. Mai 2020

Nachdem die Landesregierung NRW uns erlaubt, ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste zu feiern, bieten wir ab Samstag, 2. Mai, in der gewohnten Anzahl Gottesdienste in unseren Kirchen an.

 

Dabei halten wir bewusst ein umfangreiches Angebot vor, damit sich die Besucher*innen auf viele Feiern verteilen können.

 

Außerdem bitten wir insbesondere unsere älteren Gemeindemitglieder, sorgfältig zu prüfen, wann ein Gottesdienstbesuch für sie sinnvoll ist. Sie können z.B. auf die weniger gut besuchten Werktagsgottesdienste ausweichen und am Sonntag den Videogottesdienst aus der St. Gudula-Kirche schauen, den wir weiterhin auf der Homepage veröffentlichen.

 

In jedem Fall müssen wir bei unseren Gottesdiensten einige Hygienemaßnahmen erfüllen, damit wir uns selbst und andere vor einer ansteigenden Verbreitung des Corona-Virus schützen. Vor allem muss in den Bankreihen ein Abstand von 1,50 m eingehalten werden, so dass in den einzelnen Gottesdiensten deutlich weniger Personen Platz finden als bisher.
 

Regelmäßige Gottesdienste

Ab Samstag, 2. Mai, finden wieder alle Vorabend- und Sonntagsmessen statt.


Die Werktagsgottesdienste werden ab Montag, 4. Mai, in der gewohnten Anzahl gefeiert. Dabei bleibt die Messe am Montag um 16.00 Uhr in der Krankenhauskapelle den Bewohner*innen des Haus Hildegard vorbehalten und ist darum nicht öffentlich zugänglich.

 

Gottesdienste außerhalb von Kirchenräumen wie z.B. Maiandachten müssen leider entfallen, weil dort die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht garantiert werden können.
 

Videoübertragung einer Sonntagsmesse

Bis auf Weiteres wird eine Sonntagsmesse aus der Pfarrei als Video aufgenommen und am Sonntag Vormittag um 10.30 Uhr auf der Homepage veröffentlicht. Insbesondere Gemeindemitglieder, für die eine Corona-Infektion mit einem besonderen Risiko verbunden ist, können auf diese Weise den Gottesdienst verfolgen und Gemeinschaft erfahren.

Predigtimpulse

Weiterhin wird von einem Mitglied des Seelsorgeteams ein Predigtimpuls zu den Texten des Sonntags vorbereitet, in den Kirchen verteilt und auf der Homepage veröffentlicht.


Auf diese Weise bekommen Gemeindemitglieder, die keine Sonntagsmesse besuchen können, regelmäßig einen Impuls für das persönliche Gebet.
 

Beichte

Ab dem 2. Mai findet wieder samstags um 16.00 Uhr in der St. Gudula-Kirche die regelmäßige Beichtgelegenheit statt.


Allerdings kann hierfür nicht der Beichtstuhl genutzt werden. Das Gespräch wird an einem geschützten Ort im Kirchenraum geführt.

Taufen

Ab sofort können auch Taufen wieder gefeiert werden. Dabei ist jeder Gottesdienst auf zwei Taufgesellschaften begrenzt. Ggf. werden an einem Tag zwei Tauffeiern nacheinander angeboten.

Trauungen und Ehejubiläen

Trauungen und Ehejubiläen können stattfinden, soweit notwenigen Hygienemaßnahmen und insbesondere die Abstandsregeln im Kirchenraum beachtet werden. Dies hat vor allem Einfluss auf die Anzahl der mitfeiernden Gäste.

Beerdigungen

Die Stadtverwaltung Rhede hat die Zahl der Teilnehmer*innen an Beisetzungen auf den Friedhöfen hoch gesetzt, aber noch auf 50 Trauergäste beschränkt. Bei Trauerfeiern in der Friedhofshalle darf die maximale Anzahl von 20 Trauergästen nicht überschritten werden.


In unseren Kirchen hingegen ist auch bei Gottesdiensten im Zusammenhang mit Beerdigungen alles möglich, was nach den Hygienebestimmungen machbar ist. Je nach Kirchort ist dann denkbar, dass ein Seelenamt oder ein Wortgottesdienst mit mehr als 50 Personen gefeiert werden kann.

Schutzmaßnahmen in Gottesdiensten

Die Zahl der Gottesdienstbesucher*innen ist in unseren Kirchen deutlich eingeschränkt, weil bei den Sitzplätzen ein Abstand von 1,50 m einzuhalten ist.


Auch beim Betreten und Verlassen sowie beim Gang zum Kommunionempfang muss der Schutzabstand von 1,50 m berücksichtigt werden.


In der Feier der Gottesdienste gibt es einige Besonderheiten, die eine Steigerung von Corona-Infektionen verhindern soll:

 

  1. Die Weihwasserbecken sind geleert.  
  2. Die Kollektenkörbe werden nicht herumgereicht, sondern sind am Ausgang aufgestellt.
  3. Der Friedensgruß wird ohne Köperkontakt ausgetauscht.  
  4. Bei der Kommunionausteilung ist folgendes zu beachten: 
  • Die Kommunionausteiler*innen desinfizieren sich unmittelbar vor der Kommunion die Hände. 
  • Kommunionspendung erfolgt ohne den Spendendialog: „Der Leib Christi“ – „Amen“
  • Die Form der Mundkommunion ist im Moment nicht möglich. 
  • Kinder und andere Personen, die zur Kommunion hinzutreten, aber die Kommunion nicht empfangen, werden ohne Berührung gesegnet.   

In den Sonntagsgottesdiensten haben sich einige Gemeindemitglieder dazu bereit erklärt, uns bei der Einhaltung all dieser Hygienebestimmungen zu unterstützen.