Sakramente

THEOLOGEN SAGEN, JESUS CHRISTUS SEI IN SEINEM WORT, SEINEN HANDLUNGEN UND SEINER PERSON DAS UR-SAKRAMENT DER MENSCHENLIEBE GOTTES. MEHR

Trauung und Ehejubiläum

Bei der kirchlichen Trauung sagen sich die Brautleute etwas sehr Schönes zu: „Vor Gottes Angesicht nehmen ich dich an als meine Frau, vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meinen Mann. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“ Sie versprechen einander, in gegenseitiger Treue, in Fürsorge füreinander und in Verantwortung für andere durchs Leben zu gehen.

 

Gleichzeitig stellt das Brautpaar seine Liebe unter den Segen Gottes. Auf diese Weise bringen die Partner zum Ausdruck, dass sie sich in ihrer Beziehung von Gott begleiten lassen möchten und dass sie die Botschaft Jesu Christi als Inspiration für ihr Zusammenleben begreifen. In der kirchlichen Trauung schafft Gott durch seinen Segen eine Verbindung zwischen den Eheleuten, die lebenslang hält und die von Menschen nicht getrennt werden kann.

 

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Sakrament (lat.: Zeichen). Die äußeren Zeichen des Traugottesdienstes weisen also darauf hin, was innerlich zwischen den Brautleuten und Gott geschieht: Mann und Frau binden sich aneinander, und Gottes Segen stärkt ihre Verbundenheit.

 

Gerne begleiten wir alle Paare

bei der Vorbereitung und bei der Feier ihrer kirchlichen Trauung oder ihres Ehejubiläums!

 

Die erste Anlaufstelle zur Vereinbarung eines Termins für den Gottesdienst ist das Pfarrbüro:

 

Adresse:    Gudulastr. 5, 46414 Rhede     

Telefon:      02872 4028

E-Mail:       kontakt(at)st-gudula.de

 

 

Feier der kirchlichen Trauung

Die kirchliche Hochzeit kann im Rahmen einer heiligen Messe mit Austeilung der Kommunion oder in einem Wortgottesdienst stattfinden.

Auf dieser Homepage finden sich Entwürfe für einen möglichen Gottesdienstablauf:

 

Die Trauung selbst vollzieht sich in diesen Schritten:    

  1. Befragung des Brautpaares nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe
  2. Segnung der Ringe
  3. Vermählung
    1. Vermählungsspruch
    2. Vermählung durch das Ja-Wort
  4. Bestätigung der Vermählung
  5. Trauungssegen

 

1. Befragung des Brautpaares nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe

Der Diakon oder Priester fragt den Bräutigam und die Braut:

N., ich frage Sie: Sind Sie hierhergekommen, um nach reiflicher Überlegung und aus freiem Entschluss mit Ihrer Braut N./Ihrem Bräutigam N. den Bund der Ehe zu schließen?  

Der Bräutigam/die Braut antwortet: Ja.

 

Der Diakon oder Priester fragt den Bräutigam und die Braut:

Wollen Sie Ihre Frau/Ihren Mann lieben, achten und ehren alle Tage ihres/seines Lebens?

Der Bräutigam/die Braut antwortet: Ja.

 

Der Diakon oder Priester fragt das Brautpaar:

Sind Sie beide bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott ihnen schenken will, und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?

Braut und Bräutigam antworten gemeinsam: Ja.

 

Der Diakon oder Priester fragt das Brautpaar:

Sind Sie beide bereit, als christliche Eheleute Mitverantwortung in der Kirche und in der Welt zu übernehmen?

Braut und Bräutigam antworten gemeinsam: Ja.

 

2. Segnung der Ringe

Der Priester oder Diakon segnet die Ringe des Brautpaares, indem er ein Segensgebet spricht und die Ringe mit Weihwasser besprengt.

 

3.  Vermählung

Die Vermählung kann durch den Vermählungsspruch oder das das Ja-Wort vollzogen werden.

 

3.1 Vermählungsspruch

Bräutigam:

N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau.

Ich verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen,

in Gesundheit und in Krankheit,

bis der Tod uns scheidet.

Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.

 

Der Bräutigam steckt der Braut den Ring an und spricht:

Trag diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue:

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

 

Braut:

N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meinen Mann.

Ich verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen,

in Gesundheit und in Krankheit,

bis der Tod uns scheidet.

Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.

 

Die Braut steckt dem Bräutigam den Ring an und spricht:

Trag diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue:

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

 

3.2 Vermählung durch das Ja-Wort

Priester oder Diakon (zum Bräutigam):

N., ich frage Sie vor Gottes Angesicht:

Nehmen Sie Ihre Braut N. an als Ihre Frau und versprechen Sie, ihr die Treue zu halten in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, und sie zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod Sie scheidet? (Dann sprechen Sie: Ja.)

Bräutigam: Ja

 

Priester oder Diakon:

Nehmen Sie den Ring, das Zeichen Ihrer Liebe und Treue, stecken Sie ihn an die Hand Ihrer Braut und sprechen Sie: „Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Bräutigam (nimmt den Ring, steckt ihn der Braut an und spricht):

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.   

 

Priester oder Diakon (zur Braut): 

N., ich frage Sie vor Gottes Angesicht:

Nehmen Sie Ihre Bräutigam N. an als Ihren Mann und versprechen Sie, ihm die Treue zu halten in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, und ihn zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod Sie scheidet? (Dann sprechen Sie: Ja.)

Braut: Ja

 

Priester oder Diakon:

Nehmen Sie den Ring, das Zeichen Ihrer Liebe und Treue, stecken Sie ihn an die Hand Ihres Bräutigams und sprechen Sie: „Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Braut (nimmt den Ring, steckt ihn dem Bräutigam an und spricht):

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

 

4. Bestätigung der Vermählung

Der Priester oder Diakon bittet das Brautpaar, einander die rechte Hand zu reichen, legt die Stola über die Hände und spricht:

Im Namen Gottes und seiner Kirche bestätige ich den Ehebund, den Sie miteinander geschlossen haben. Die Trauzeugen und alle, die hier sind, nehme ich als Zeugen für diesen Ehebund. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.    

 

5. Trauungssegen

Der Priester oder Diakon segnet das Brautpaar.  

Feier eines Ehejubiläums

Die kirchliche Feier eines Ehejubiläums mit Segnung des Paares kann unterschiedliche Formen haben:

  • Segnung des Paares im Rahmen eines extra vereinbarten Gottesdienstes (heilige Messe oder Wortgottessdienst)
  • Segnung des Paares innerhalb eines Gemeindegottesdienstes an einem Werktag oder an einem Sonntag   
  • Segnung des Paares nach einem Gemeindegottesdienst

Die konkrete Form für das Ehejubiläum kann mit dem Pfarrbüro und dem Seelsorger besprochen werden, der das Ehejubiläum begleitet.

Seelsorger

In unserer Pfarrei stehen folgende Seelsorger für die Feier einer kirchlichen Trauung und eines Ehejubiläums zur Verfügung:  

 

Pfarrer Thorsten Schmölzing

Kaplan Stefan Rosenbaum

Pastor em. Josef Lehnbrock

Pastor Antony

Diakon Thomas Königkamp

Diakon Heiner Renzel

Diakon em. Giselher Gabel

Wenn eine Ehe scheitert

Die kirchliche Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament und daher unauflöslich. Ist eine christliche Ehe gültig geschlossen und vollzogen, dann besteht sie bis zum Tod eines Partners. Deshalb kennt die Kirche keine Scheidung. Vor diesem Hintergrund können Eheleute, die sich getrennt haben, nicht nochmals kirchlich heiraten.


Es ist jedoch möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen nicht gültig zustande gekommen ist. In diesem Fall können die Partner ihre Ehe in einem kirchlichen Verfahren der Eheannullierung für ungültig erklären lassen und eine andere, kirchlich anerkannte Ehe eingehen.

 

Gründe für eine ungültige Ehe können sein:

  • Ein Formmangel liegt vor, wenn die Partner z.B. nur standesamtlich und nicht kirchlich heiraten oder nicht vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen.
  • Ein Ehehindernis kann z.B. darin bestehen, dass die Partner miteinander blutsverwandt sind oder in einem Adoptionsverhältnis zueinander stehen.
  • Von einem Willensmangel spricht man, wenn ein Partner z.B. nicht in der Lage ist, zentrale Aspekte des Eheversprechens zu begreifen bzw. zu erfüllen, oder wenn er bewusst ein wesentliches Element der Ehe (z.B. Treue, Unauflöslichkeit, Nachkommenschaft) für sich ausschließt.

 

Im Bistum Münster ist das kirchliche Ehegericht – das Bischöfliche Offizialat – für die Verfahren zur Annulierung von Ehen zuständig.

 

Nähere Informationen zum kirchlichen Annulierungsverfahren finden sich hier.