Sakramente

THEOLOGEN SAGEN, JESUS CHRISTUS SEI IN SEINEM WORT, SEINEN HANDLUNGEN UND SEINER PERSON DAS UR-SAKRAMENT DER MENSCHENLIEBE GOTTES. MEHR

Wiedereintritt in die Kirche

Wiedereintritt in die Kirche

 

Wenn jemand aus der Kirche austritt, steht diese Entscheidung in der Regel am Ende eines längeren Prozesses. Dabei können Überlegungen leitend sein, welche Bedeutung die Kirche im Moment für das persönliche Leben hat und ob sie in ihrer konkreten Verfasstheit den eigenen Vorstellungen von einer christlichen Glaubensgemeinschaft entspricht.

 

Es kann sein, dass sich der Entschluss, die Kirche zu verlassen, nach einiger Zeit nicht mehr richtig anfühlt – vielleicht weil sich herausstellt, dass der christliche Glaube wichtiger ist als vermutet, oder weil die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Christ*innen vermisst wird.

 

Herzlich sind alle, die wieder in die Kirche zurückkehren möchten, willkommen!

Als Pfarrei begleiten wir Sie gerne beim Wiedereintritt.

 

 

Der Weg zurück in die Kirche ist recht einfach und vollzieht sich in diesen Schritten:

  • Erster Schritt: Sie melden sich im Pfarrbüro und geben an, dass Sie wieder in die Kirche eintreten möchten (Gudulastr. 5, Telefon: 02872 4028, E-Mail: kontakt(at)st-gudula.de).
  • Zweiter Schritt: Der Pfarrer oder ein anderer Priester der Pfarrei kommt auf Sie zu und vereinbart mit Ihnen ein Treffen. Im Gespräch können Sie sich darüber austauschen, was dazu geführt hat, dass Sie die Kirche verlassen haben und warum Sie jetzt wieder Mitglied der Kirche sein möchten.
  • Dritter Schritt: Auf dieser Grundlage stellt der Seelsorger bei der bischöflichen Behörde – dem Generalvikariat – einen Antrag, damit Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden können.
  • Vierter Schritt: Wenn dieser Antrag genehmigt wurde, vereinbart der Seelsorger mit Ihnen einen weiteren Termin für die Wiederaufnahme. Diese findet in der Regel in einer Kirche statt – oft nur zusammen mit Ihnen, dem Seelsorger und zwei Zeug*innen, die Sie selbst auswählen dürfen. Im Rahmen eines kurzen Gebetes sprechen alle gemeinsam das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser. Auf diese Weise zeigen Sie, dass Sie wieder zur christlichen Glaubensgemeinschaft dazugehören möchten. Danach sind Sie wieder Mitglied der Kirchen und können am Gemeindeleben teilnehmen.     
  • Fünfter Schritt: Die Pfarrei meldet die Wiederaufnahme an verschiedene Stellen. Neben dem Einwohnermeldeamt sind dies z.B. das Finanzamt und gegebenenfalls das Standesamt.